Aktuelles:
Rente
EMU fordert die Einführung einer Grundrente noch in dieser Legislaturperiode sowie eine umfassende Rentenreform zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Unser Verband hat hierzu innovative Konzepte entwickelt, die wir gerne den Führungsebenen der politischen Parteien auf Anforderung zur Verfügung stellen.
Unsere Motto für die Konzepterarbeitung lautete: „Bewahren der Tradition – gestalten der Zukunft – neue Wege gehen"
Die Konzeptinhalte geben wir Ihnen nachfolgend in Stichpunkten bzw. Eckdaten zur Kenntnis.
Grundrente
• Einführung 2019
• Einrichtung einer steuerfinanzierten Grundrente
• Höhe der Grundrente jährlich 10.000 € bis 11.000 €
• Anrechnung der erworbenen Rente aus der GRV
• Keine zusätzliche Belastung für die GRV
• Keine zusätzliche Belastung für die Bürger
• Keine besondere Nachweispflichten
• Geringer verwaltungstechnischer Aufwand
• Transparent und sofort umsetzbar
Rentenreform
• Einführung mit der neuen Legislaturperiode 2021/2022
• Beibehaltung des bisherigen Rentensystems (Generationenvertrag)
• Einrichtung eines neuen Rentensystems (Duales Rentensystem) mit folgenden Eckdaten:
- Integration des neuen Rentensystems als Sondervermögen in die GRV
- Einbeziehung aller uneingeschränkt steuerpflichtigen Bürger
- Selbstständige, Landwirte, Freie Berufe, Beamte soweit keine anderweitige Versorgung (z.B. Kammern usw.) besteht und die Beitragsbemessungsgrenze nicht überschritten wird
- Flexible Handhabung des Renteneintrittsalters sowie Zuzahlungsmöglichkeiten
- Neuregelung der Beitragszahlung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Zeitnahe Honorierung der Arbeitsleistung (anders als beim Generationenvertrag)
- Erzielung von Erträgen aus Sondervermögen
- Verbesserung der Rentenhöhe um mindestens 20 %
- Hohe Transparenz und Verstehbarkeit des Systems